So bekommen Sie eine Kostenerstattung

Was kann aus dem Open-Access-Publikationsfonds der PH Schwäbisch Gmünd gefördert werden, wenn Sie als Wissenschaftler*in der PH Schwäbisch Gmünd einen Artikel in einer OA-Zeitschrift veröffentlichen? Und wie erhalten Sie diese Förderung? Im Folgenden haben wir die Kriterien und Schritte für Sie zusammengefasst.

Schritt 1

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Förderkriterien für Zeitschriftenartikel erfüllt sind.

Unsere Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Eingehende Anträge auf Förderung werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Förderkriterien:

1. Förderfähige Publikationsformate

Gefördert werden können Zeitschriftenaufsätze. Beiträge in Sammelbänden sind nicht förderfähig.
 

2. Antragsberechtigter Personenkreis

Anträge können von allen Wissenschaftler*innen (von Doktorand*innen bis Professor*innen) der PH Schwäbisch Gmünd gestellt werden. Die antragstellende Person belegt, dass er als "submitting" oder "corresponding author" vollumfänglich für die Bezahlung der Artikelbearbeitungsgebühr verantwortlich ist.
 

3. Förderbetrag und Preisgestaltung

Erstattet werden maximal 1.000 € pro Aufsatz inklusive der immer einzurechnenden Mehrwert-/ Umsatzsteuer von 19%. Sollten die Kosten höher sein, erfolgt eine anteilige Erstattung bis maximal 1.000 € pro Artikel. Darüber hinaus anfallende Kosten (APCs, Zusatzkosten) müssen von den Antragstellenden selbst bezahlt werden (z. B. Abteilungsmittel, Drittmittel). Bei Rechnungen in Fremdwährungen gilt der tatsächlich gezahlte Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich der in Deutschland abzuführenden Umsatzsteuer von 19% (sofern noch nicht im Rechnungsbetrag enthalten).

Viele Verlage wissen, dass die Förderung von Open-Access-Artikeln eine Höchstgrenze hat. Sprechen Sie mit Ihrem Verlag über einen Preisnachlass. Es kann sich lohnen!

Gesondert ausgewiesene Zusatzkosten, die für die Produktion digitaler Publikationen nicht plausibel sind, wie z. B. für zusätzliche Seiten (page charges) oder Farbabbildungen (color charges) werden nicht erstattet.

Entsteht eine Publikation innerhalb eines aus Drittmitteln geförderten Projekts, bestätigt der Antragstellende, dass keine (ausreichenden) Drittmittel für die Publikation zur Verfügung stehen.
 

4. Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit

Der zu veröffentlichende Artikel erscheint in einer echten Open Access-Zeitschrift, d. h. alle Aufsätze dieser Zeitschrift sind unmittelbar nach Erscheinen kostenfrei im Internet zugänglich. Die Zeitschrift darf nicht zugleich subskriptionspflichtig sein (wie z. B. Journals bei "Springer Open Choice" oder "Oxford Open").

Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI) veröffentlicht.

Die antragstellende Person muss über eine ORCID iD verfügen und diese bei Beantragung der Förderung angeben. Hier können Sie sich kostenlos eine ORCID iD erstellen. Weitere Informationen zu ORCID iD finden Sie unter: Autor*innenidentifikation mit der ORCID iD: Warum und für wen? - ORCID DE (orcid-de.org)

Eine Förderung wird nur für Aufsätze gewährt, deren umfassende Nachnutzbarkeit für die Forschung rechtlich abgesichert ist.

Die Publikation wird zusätzlich auf OPUS-PHSG, dem institutionellen Repositorium der PH Schwäbisch Gmünd, bereitgestellt. Mit der Einreichung des Förderantrags müssen Antragstellende ihre Veröffentlichung hochladen.
 

5. Qualitätssicherung

Die Zeitschrift unterliegt einer strengen, im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherung. Die adäquate Qualitätssicherung des Journals kann entweder über die Verzeichnung der Zeitschrift im Directory of Open Access Journals belegt werden oder durch eine anderweitige verbindliche Beschreibung.

Schritt 2

Für die Rechnungsabwicklung der Publikationskosten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme und anderen Sonderkonditionen bei Verlagen erhalten Sie in unserer Übersicht Sonderkonditionen bei Publikationsgebühren.

 

Hinweise zur Antragstellung bei Springer und Wiley:

Mit diesen Verlagen haben wir Vereinbarungen zur zentralen Rechnungsabwicklung für Publikationskosten abgeschlossen.

Sie müssen im Einreichungsprozess angeben, dass Sie Autorin oder Autor der PH Schwäbisch Gmünd sind. Schritt 3 entfällt.

Bitte achten Sie darauf, im Publikationsprozess KEIN opt-out für die Open-Access-Option zu wählen.

Schritt 3

Wenn Ihre Publikation nicht bei den Verlagen Springer oder Wiley erscheint, füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es uns.

Das Antragsformular ist hier verlinkt.